Ad-hoc-Mitteilung gem. §15 WpHG

Leipzig, 7. März 2008

Genussscheinkapital der Sachsen LB wird nicht reduziert

Die Landesbank Baden-Württemberg wird als alleinige Aktionärin der Landesbank Sachsen Aktiengesellschaft den dort für das Geschäftsjahr 2007 entstehenden Jahresfehlbetrag ausgleichen. Somit wird es zu keiner Reduzierung des Genussscheinkapitals kommen. Die Zahlung der jährlichen Ausschüttungen für das Geschäftsjahr 2007 wird dagegen hiervon nicht erfasst und erfolgt für das Geschäftsjahr 2007 nicht. Sofern 2008 kein Jahresfehlbetrag eintritt, werden die ausgefallenen Ausschüttungen für 2007 gem. § 7 der Genussscheinbedingungen ohne entgangene Zinsen auf die Ausschüttungen im Folgejahr nachgezahlt.

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